Der Vorstand und die bundesweit aktive Mitgliedergemeinschaft des gemeinnützigen Vereins „Natur ohne Jagd e.V.“ unterstützt geschlossen die Forderungen an ein neues Jagdrecht für alle Bundesländer.
Mit dieser Petition fordern wir die Verantwortlichen Politiker in Niedersachsen auf, ihr antiquiertes Jagdgesetz den modernen Anforderungen insbesondere an den Tier- und Naturschutz anzupassen und umfassend zu reformieren.
Die in einigen Bundesländern bereits anstehenden Reformen sollten unbedingt folgende Änderungen beinhalten:
- Verbot von bleihaltiger Munition,
- Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen,
- Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren
- Verbot der Fallenjagd, denn als eine der grausamsten Jagdmethoden wird diese längst in Sinn und Zweck durch viele wissenschaftliche Arbeiten widerlegt.
B90/Die Grünen scheinen es mittlerweile ernst zu meinen. Im Saarland sieht ein Gesetzentwurf zum neuen Landesjagdrecht die Abschaffung des Haustierabschusses, der Fallenjagd und der Baujagd vor. Eine erfolgreiche Schonzeit für Füchse wurde bereits eingeführt. Ebenso steht die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen und Enten auf der Streichliste.
Die Bundesgrünen setzen das Verbot von bleihaltiger Munition auf die Tagesordnung und in Schleswig-Holstein wird eine generelle Verkürzung der Jagdzeiten gefordert.
Auch in Baden-Württemberg steht das Thema "Tierschutzkonformes Jagdrecht" auf der Tagesordnung. Sogar im CDU-regierten Bundesland Sachsen gibt es inzwischen die Überlegung, so genannte Totschlagfallen zu verbieten
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (B90/Die Grünen) ist wie sein Kollege im Saarland konsequenterweise für ein generelles Verbot von Fallen, gegen die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, für das Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen und für eine signifikante Reduzierung der Liste der jagdbaren Tierarten.
Der Präsident des Landesjagdverbands NRW (Borchert) will sich gegen das neue Gesetz wehren: "Warum antasten, was sich seit Jahrzehnten bewährt hat?"
Dabei lässt Borchert außer Acht, dass das aktuelle deutsche Jagdrecht aus den 1950er Jahren stammt und immer noch wesentliche Züge des Reichsjagdgesetzes von 1934 trägt, welches unter anderem sehr stark auf Trophäenjagd ausgerichtet war.