Das Geschäftszeichen des Landtages NRW für diese Petition ist: I.3/15-P-2011-04406-00
Der Landtag NRW möge beschließen die finanzielle Unterstützung von Privatschulen auf 100% der Finanzmittel und geldwerten Leistungen, die staatliche Schulen erhalten, zu erhöhen. Es gibt keinen erkennbaren Grund warum eine private Schule Spenden sammeln oder Schulgeld erheben muss. Insbesondere hat laut Artikel 7 (4) GG die Gründung einer Privatschule den Status eines Grundrechtes und das Sonderungsverbot verbietet eine Benachteiligung von weniger wohlhabenden Personen. Eine Privatschule in einem Ortsteil mit sehr hoher Arbeitslosigkeit wäre aber mit weniger Finanzmitteln und ohne weitere Einnahmen nicht realisierbar; das Grundgesetz gewährleistet aber die Möglichkeit zur Errichtung dieser Privatschule. Diese Regelung sollte ebenso für vorläufig erlaubte Ersatzschulen gelten, die anderenfalls bis zu vier Jahre lang nur die "ab Genehmigung für die abgelaufenen Haushaltsjahre 50 vom Hundert der Zuschüsse, die ihnen bei sofortiger Genehmigung gewährt worden wären" erhalten. Diese Formulierung im Schulgesetz beschränkt die Errichtung von Privatschulen auf vergleichsweise wohlhabende Personenkreise oder Stiftungen mit erheblichem Kapital und stellt damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar.
Außerdem möge der Landtag NRW beschließen, dass Privatschulen in NRW ohne jeglichen Abzug Schulgeld für die Schule erheben dürfen, soweit das Sonderungsverbot dadurch nachweisbar nicht beeinträchtigt wird.
Die Bildungsbenachteiligung in Deutschland wurde auch vom UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Bildung Vernor Muñoz kritisiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bericht_über_den_Deutschlandbesuch_des_UN-Sonderberichterstatters_für_das_Recht_auf_Bildung
Siehe:
* http://bildungsklick.de/a/51666/studie-privatschulen-leisten-hervorragende-arbeit/
* http://www.teachersnews.de/artikel/nachrichten/regionales/022200.php
* http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_7.html
* http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf (Schulgesetz NRW – Stand: 15. 4. 2011, Ersatzschulfinanzierung § 105 - § 110)
* http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1256774/index.html
* http://www.schule-in-freiheit.de/787.html (Berliner Volksinitiative Schule in Freiheit fordert gleichberechtigte Finanzierung)
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