Petition gegen die geplante Anlage eines Kreisverkehres auf unserem örtlichen Rodelhang

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Anliegen:

Wir BewohnerInnen der Stadt Zschopau und Umgebung wenden uns gegen die geplante Anlage eines Kreisverkehres auf unserem örtlichen Rodelhang und fordern statt dessen einen reinen Ausbau der vorhandenen Straßen im Bestand oder eine Verschiebung des Kreisverkehres auf den bestehenden Straßenkörper. Dadurch können sowohl dem Land Sachsen als auch unserer Kommune erhebliche finanzielle Aufwendungen (mehr als 690.000 €) erspart und unserer Rodelhang erhalten werden.

Begründung:

Das Straßenbauamt Chemnitz (heute LASuV, NL Zschopau) plant im Zuge der Sanierung der S 228 in Zschopau, die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Waldkirchner Straße / Fritz-Heckert Straße.

In der aktuellen Planung ist dazu die Anlage eines Kreisverkehres vorgesehen, der jedoch –abweichend vom jetzigen Standort der Einmündung– um ca. 50 m auf unseren Rodelhang (die sogenannte Roscherwiese) verschoben werden soll (siehe Bild).

Da es sich bei der Roscherwiese um den traditionellen Zschopauer Rodelhang handelt, sind mit dem Vorhaben auch – der Topografie geschuldet - umfangreiche Erd- und Geländearbeiten erforderlich. So wird u.a. bei Anlage des Kreisverkehrs (KV) der Bau einer 102 m langen und bis zu 5,05 m hohen Stützwand erforderlich (Kosten lt. Kostenberechnung Feststellungsentwurf 690.000 €).

Wir sehen in dem Vorhaben eine Geldverschwendung im großen Stil. Die Kreuzung ist weder als Unfallschwerpunkt (lt. Unfallstatistik 2 Unfälle seit 2004) bekannt, noch kommt es hier zu Wartezeiten für abbiegende Fahrzeuge. Auch eine 2012 von der Stadt Zschopau durchgeführte Verkehrszählung (Zahlen liegen der Stadt Zschopau vor) belegt eindeutig die untergeordnete Belegung der abzweigenden Staatsstraße (Waldkirchner Straße) und den klaren Vorrang der gerade weiterführenden kommunalen Straße (Fritz-Heckert-Straße). Letztere ist daher als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Kreisverkehre sollen aber laut den einschlägigen Richtlinien – hier: "Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren (2006, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen)" – nicht zur Anwendung kommen, wenn – wie im vorliegenden Fall gegeben - die bevorrechtigte Führung einer Straße ausdrücklich erwünscht ist.

Mit einer reinen Sanierung im Bestand:

- könnten deutlich Kosten reduziert werden (allein 690.000 € für die überflüssige Stützwand, die zudem auch unterhalten werden muss)

 

- müssten nicht zusätzlich 170 m Anliegerstraßen gebaut und unterhalten werden

- könnte der Rodelhang in seiner Gesamtheit erhalten werden

- würde eine Erhöhung der Steigung bzw. des Gefälles von derzeit 6,5 % auf etwa 8,5% vermieden (was insbesondere im Winter vorteilhaft ist)

Für das Vorhaben besteht derzeit Baurecht in Form einer Plangenehmigung (d.h. eine Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nicht durchgeführt). Eine Änderung der bestehenden Planung wäre daher – durch eine Planänderung - ebenfalls ohne großen formalen Aufwand durchführbar. Derzeit laufen die Arbeiten in einem weiter stadteinwärts gelegenen Abschnitt, der Abschnitt mit dem strittigen Kreisverkehr wurde extra zeitlich nach hinten geschoben und noch nicht ausgeschrieben.

Auch wenn für eine Überplanung des etwa 300 m langen Abschnittes zum reinen Bestandausbau  nochmals Kosten anfallen würden, wären dies im Vergleich zu dem Einsparpotenzial marginal, zumal die genannte Einsparsumme von 690.000 € noch nicht einmal die umfangreichen Erdbewegungen auf dem Rodelhang berücksichtigt, welche bei der Anlage des Kreisverkehrs erforderlich wären. Die freiwerdenden Mittel könnten für andere dringliche Straßensanierungen sinnvoller verwendet werden.

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28 December 2012
1. Arne Sigmund | Ich unterschreibe diese Petition
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Sächsischer Landtag / Petitionsausschuss/ Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 / 01067 Dresden
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