Abschaffung der Hundesteuer
Einnahmen durch die Hundesteuer dienen den Städten und Kommunen als willkommene Einnahmequellen für den Haushalt. Es ist keine zweckgebundene Steuern, d.h. Erwartungen durch den zahlenden Hundehalter in Form von einer unterstützenden Rückerstattung jeglicher Art sind ausgeschlossen.
In Nordrhein-Westfalen sind Kommunen und Städte keiner rechtlichen Verpflichtung des Landes unterlegen. Sie können durchaus die Hundesteuer selbstständig abschaffen. Es ist daher kein rechtliches, sondern ein politisches Unterfangen.
Daher sind politische Antworten wie: „Uns sind die Hände rechtlich gebunden“ eine Schutzbehauptung. Seit vielen Jahrzehnten wird die Abschaffung gefordert, aber bis jetzt hat sich noch nichts getan.
Dieses Projekt der "Bürgerinitiative gegen Hundesteuer (-Erhöhung)" beruht auf breite Unterstützung und ist daher auf diese angewiesen. Jede Stimme für die Abschaffung der Steuer zählt und trägt dazu bei, dass diese Forderung ständig erhoben bleibt.
Bitte helfen Sie mit, Hundehalter durch diese ungerechtfertigte Steuer zu entlasten!