Die Situation:
Unter dem Betreff „Aufsicht nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz“ fordert uns das "Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein" (ULD) dazu auf,
unsere beliebte Webcam Laboe bis zum 31. Juli 2010 abzuschalten!
Nach der Eingabe eines/r Laboer Mitbürgers/Mitbürgerin musste das ULD aktiv werden. Unsere Webcam würde den öffentlichen Raum vor dem Restaurant „Than Long“ und einen kleinen Strandabschnitt erfassen. Damit würden wir gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen, weil wir einen öffentlichen Raum zeigen und man dort Leute identifizieren könne. Eine Webcam darf nur eingesetzt werden, wenn Personen nicht identifizierbar sind.
Auf unseren Bildausschnitten ist aber niemand zu erkennen! Zum Vergleich: Auf das Portal www.webcamgalore.com/DE findet man in wenigen Minuten unendlich viele Webcams in Schleswig-Holstein, bei denen Personen, fast bis zu den Gesichtszügen, deutlich erkennbar sind. Davon habe ich mir 20 Seiten ausgedruckt und bin dann stolz zu einem Gespräch ins ULD gefahren. Man sagte mir dort, dass das im Hause bekannt sei. Man habe aber weder die Technik noch das Personal um alles zu kontrollieren. Ich könne ja zu allen Webcams eine Eingabe machen, dann müsse das ULD, so wie bei der Webcam Laboe, aktiv werden. Das liegt mir natürlich sehr fern. Wir kennen ja alle die Volksweisheit: „Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant!“ Mir geht es nur um unsere beliebte Webcam mit 1.000 Besuchern am Tag, die ich sogar als kleine Touristenattraktion bezeichnen würde.
Dafür unterschreibe ich:
Die Webcam Laboe verstößt nicht gegen das Datenschutzgesetz, weil:
* keine Personen oder PKW-Kennzeichen identifizierbar sind
* keine Daten gespeichert werden
* mit der Beschriftung auf dem besagten Vorplatz des Asia-Restaurants ausdrücklich auf die Webcam hingewiesen wird
Falls weiter gegen die Webcam Laboe vorgegangen wird, fordern wir eine absolute Gleichbehandlung vor dem Gesetz!
Es kann nicht sein, dass das Datenschutzgesetz in Schleswig-Holstein großflächig nicht beachtet wird und eine beliebte Webcam abgeschaltet werden soll,
bei der kein Verstoß gegen "§ 38 Bundesdatenschutzgesetz" erkennbar ist.
Wir protestieren gegen die Abschaltung der Webcam Laboe!
Die Webcam zeigt vielen Menschen in aller Welt ein Stück unseres schönen Laboe mit einem Blick auf ein Stück Strandpromenade, zwei gute Restaurants und - was am Schönsten ist - einen Blick auf die Ostsee mit den vielen Schiffen. Und wenn dann gezoomt wird, kommt uns die Ostsee, und nur die Ostsee, ein Stück näher in Haus. Viele Urlauber verstärken durch die Bilder der Webcam Laboe die Urlaubserinnerungen. Sie nehmen ein wenig an der Kieler Woche teil, auch wenn sie nicht hier sein können, und freuen sich auf ihren nächsten Urlaub in Laboe. Der auf dem Vorplatz aufgemalte "Greeting-Point" ist eine viel genutzte Touristenattraktion. Übrigens sind nicht einmal hier die Personen zu erkennen. Die Webcam Laboe verletzt keinerlei Persönlichkeitsrechte. Es sind weder Personen noch PKW-Kennzeichen identifizierbar! Bitte nehmen Sie den über 300.000 Menschen nicht die harmlose Freude, live am Geschehen des schönen Ostseebades Laboe teilzuhaben!
Über eine wohlwollende Überprüfung Ihrer Entscheidung würden wir uns sehr freuen!