Staatliche demokratische Schulen mit Bürgerbeteiligung

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Der Landtag NRW möge beschließen staatliche Schulen für mehr Bürgerbeteiligung zu öffnen und mit demokratischeren Strukturen auszustatten: * Jeder Bürger im Einzugsgebiet einer Schule sollte auf Anfrage bei der Schule in einem demokratischen Gremium der Schule mitwirken dürfen, auch wenn er keine eigenen Kinder als Schüler an der Schule angemeldet hat. Die Erziehung der Kinder in der Schule geht die gesamte Gesellschaft an, nicht nur die Eltern deren Kinder die Schule besuchen. Auch Eltern von sehr viel jüngeren Kindern könnten beispielsweise ein sehr berechtigtes Interesse haben die Zustände an einer Schule rechtzeitig zu begutachten und positiv zu beeinflussen (oder eine andere Schule zu wählen). * Die demokratische Schule sollte den Schulleiter eher zu einem Bundestagspräsident der Schulversammlung machen. Die Verwaltung der Schule sollten Gremien aus Lehrern und Freiwilligen (Eltern und Dritte) lenken. * Die demokratische Schule sollte den Schülern diverse und umfangreiche Möglichkeiten zur Beteiligung an demokratischen Prozessen erlauben und die Schüler motivieren diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Ein Schulsystem in dem jeder Schüler mindestens zeitweise ein Amt in einem Gremium hatte ist ohne Weiteres denkbar. * Die Schulversammlung einer staatlichen Schule sollte auch einen Schritt wie den Wechsel zu Waldorfpädagogik beschließen dürfen, soweit die demokratische Mehrheit der Wahlberechtigten dafür stimmt. Kommentar zu Privatschulen: Ein Vorteil demokratischerer Strukturen ist natürlich die zumindest in der Theorie bessere Einflussnahme und Kontrolle durch Lehrer und Eltern. Man kann außerdem fordern, dass eine Schule Dritten Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme anbieten sollte, da jede Privatschule die Menge der staatlichen Schulen (potentiell) reduziert, auf die die Öffentlichkeit über die Schulpolitik mehr Einfluss nehmen kann als auf Privatschulen. In einer theoretischen Stadt mit 100% Privatschulen gäbe es also das Problem, dass die Einflussnahme der Öffentlichkeit erheblich reduziert worden wäre. Aus dieser Perspektive könnte man jeder Privatschule unmittelbar eine moralische Verpflichtung zuweisen die Öffentlichkeit einzubeziehen, da den Eltern von Erstklässlern ja möglicherweise die Option eine Privatschule zu gründen durch die Existenz einer Privatschule verwehrt bleibt, die aber vom Grundgesetz Artikel 7 (4) [siehe *] gewährleistet wird. Die Anzahl der Privatschulen in Deutschland nimmt zu [siehe **]; um einen Prozess zu mehr Privatschulen und eine möglicherweise darauf folgende Öffnung der Privatschulen für mehr Bürgerbeteiligung vorwegzunehmen könnte man gleich die staatlichen Schulen für mehr Bürgerbeteiligung durch die Allgemeinheit öffnen. Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bemerkt zum Thema Bürgerbeteiligung: „Familien sollen die Möglichkeit haben, Informationen und Ideen, die der Qualität der Bildungsprozesse ihrer Kinder dienlich sind, in Kindergärten und Schulen hineinzutragen. Umgekehrt wirken auch Kindergärten und Schulen in Familien hinein und zeigen ihnen Wege, den Bildungsprozess besser zu unterstützen.“ (Quelle: http://www.familienhandbuch.de/familienpolitik/wissenschaftliche-beitrage/die-bildungspolitische-bedeutung-der-familie-folgerungen-aus-der-pisa-studie) Siehe: (*) http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_7.html (**) http://www.privatschulen-vergleich.de/informationen/statistiken/entwicklung-der-schuelerzahlen-an-privatschulen.html Siehe auch: * http://www.petitiononline.de/petition/nrw-spart-durch-schulen-in-freier-traegerschaft-jaehrlich-rund-440-millionen-euro-verwaltungsgerichtshofs-baden-wuerttemberg-gibt-musterklage-recht/519 * http://www.petitiononline.de/tag/allgemeinbildende-schulen/791 ---- Petitionen sind unverbindliche Eingaben an einen Petitionsausschuss
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