Der Deutsche Bundestag möge beschließen für den Umgang mit umweltgefährlichen Stoffen, Gefahrgut und Giften einen verpflichtenden Qualifikationsnachweis auch bei Abgabe von kleinen Mengen (z.B. in Baumärkten) für den privaten Gebrauch zu erfordern. Der Qualifikationsnachweis könnte als Zusatzanwendung auf dem elektronischen Personalausweis gespeichert werden. Der Qualifikationsnachweis sollte außerdem für die jeweilige Substanz zutreffend sein und nicht mit einer einzelnen kurzen Ausbildung alle Arten von gefährlichen Stoffen behandeln wollen.
Siehe auch:
* http://www.petitiononline.de/petition/qualifikationsnachweis-durch-den-elektronischen-personalausweis/497
* http://www.petitiononline.de/petition/strengere-anforderungen-an-die-qualifikation-der-geschaeftsfuehrer-bei-mittelgrossen-kapitalgesellschaften/534
* http://www.petitiononline.de/petition/fuehrerscheinwiederholungspruefung-und-auffrischung-der-erste-hilfe-pruefung/633
* http://www.petitiononline.de/petition/corporate-social-responsibility-fuehrerschein-fuer-aktionaere-eigentuemer-prokuristen-und-geschaeftsfuehrer/598