Es gibt in Deutschland Privatschulen in denen teilweise in einer Klasse nur 8-12 Schüler sitzen. Geringere Schülerzahlen als 25-30 Schüler pro Klasse in staatlichen Schulen sind erreichbar und finanzierbar, wenn ein Teil des Schulunterrichts virtualisiert wird. Bei virtuellem Unterricht durch Software ist keine Lehrperson mit Lehrerlaubnis als Aufsichtsperson notwendig, sogar auf die Anwesenheit in der Schule kann verzichtet werden, wenn die Software geeignete Rückmeldungen über die Nutzung der Software an die Schule liefern kann. Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen möge Lehrpläne und Vorschläge erarbeiten, die einerseits softwaregestütztes Lernen vorsehen um andererseits erheblich kleinere Lerngruppen mit Lehrern zu erlauben.
Siehe:
* http://en.wikipedia.org/wiki/Virtual_school
* http://de.wikipedia.org/wiki/E-Learning
* http://de.wikipedia.org/wiki/Integriertes_Lernen
Siehe auch:
http://www.petitiononline.de/petition/virtuelle-schulen-in-nrw/62
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