Der Deutsche Bundestag möge beschließen Vollbeschäftigung für alle erwerbsfähigen Personen zu ermöglichen. Eine neu zu schaffende Agentur für Vollbeschäftigung könnte alle vom Ablauf der Versorgung mit Arbeitslosengeld I betroffenen Personen zu einem von der Qualifikation abhängigen Mindestlohn einstellen und sowohl Fortbildungsmaßnahmen als auch Arbeitseinsätze zentral verwalten. Die Agentur für Vollbeschäftigung könnte dabei mit dem Bundesfreiwilligendienst zusammenarbeiten, aber auch Arbeitseinsätze für die Verwaltung, für NGOs oder Auslandseinsätze ermöglichen.
Ein Problem der Konkurrenz mit dem ersten Arbeitsmarkt würde nicht existieren, da die Personen ja dem ersten Arbeitsmarkt angehören würden.
Die Notwendigkeit einer AfV folgt unmittelbar aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (*) Artikel 23:
„Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.“
(*) http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte