Sehr geehrter Herr Rektor Engler, sehr geehrte Frau Prorektorin Gropper,
Wir, der Arbeitskreis Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte, wenden uns an Sie
in der Hoffnung, dass unser Anliegen bei Ihnen auf offene Ohren stoßen wird. Mehr oder
weniger durch Zufall haben wir von ihrer Entscheidung erfahren, die Jahressonderzahlung
(Weihnachtsgeld) ersatzlos abzuschaffen. Das diesbezügliche Schreiben war an uns als von
der Maßnahme Betroffene gar nicht erst versandt worden. Vor allem vor dem Hintergrund
der Ihnen vermutlich wohlbekannten problematischen Gesamtsituation der studentischen
und wissenschaftlichen Hilfskräfte – denken Sie etwa an die weithin übliche Praxis
unbezahlter Überstunden, die Besetzung von Verwaltungsaufgaben durch Hilfskräfte oder die
durchschnittlich kurzen Vertragslaufzeiten – haben wir uns entschlossen, uns im Namen aller
von der Maßnahme betroffenen Hilfskräfte an der Universität Tübingen mit diesem Schreiben
an Sie zu wenden.
Die Streichung des Weihnachtsgeldes stellt einen inakzeptablen Rückbau einer bedeutenden
Errungenschaft im Arbeitsverhältnis der Hilfskräfte dar. Wir halten es für keinen Zufall, dass
über diesen Schritt nur Sie allein entschieden haben, ohne den Dialog mit den Betroffenen
oder etwa dem Personalrat zu suchen. Ihnen war vermutlich klar, auf wie wenig Begeisterung
Sie damit stoßen würden. Die Einstellung als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft
stellt für Studierende für viele von uns einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung des
Studiums dar. Die Jahressonderzahlung sehen wir in diesem Sinne nicht als „Privileg“ ,
sondern als nicht heraustrennbarer Bestandteil des Lohns. Ihre Streichung ist somit eine
deutliche Senkung des Nominallohns.
Wir fordern daher vom Rektorat der Universität die sofortige Rücknahme der
Streichung der Jahressonderzahlung.
Indem Sie dieser Forderung nachkommen, könnten Sie zeigen, dass die von Frau Gropper
auf der Veranstaltung der GEW zur Situation der Hilfskräfte im vergangenen Semester
signalisierte Kooperationsbereitschaft ehrlich gemeint war. Wenn Sie, wie Sie in ihrem
Schreiben vom 2.1.2012 andeuteten, die bisherige Regelung zur Jahressonderzahlung als
ungerecht empfinden, möchten wir Ihnen vorschlagen, beim Landeskultusministerium
öffentlich um eine deutliche Anhebung der Richtlinienwerte zu ersuchen, die es Ihnen
ermöglicht, die Löhne der Hiwis mindestens um den mit dem Weihnachtsgeld wegfallenden
Betrag und den Inflationsausgleich zu erhöhen. Man mag die bisherige Regelung aus
verschiedenen Gründen „ungerecht“ finden – ihre ersatzlose Abschaffung wird jedoch
niemand ernsthaft für die „gerechtere“ Lösung halten. Falls Sie darauf spekuliert haben
sollten, dass von Seiten der studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräfte keine Gegenwehr
kommen würde, weil wir als nichtorganisierte, vom Personalrat nicht vertretene Gruppe
gewissermaßen das „schwächste Glied der Kette“ darstellen, dann irren Sie sich. Diese
Universität ist von der Arbeit ihrer Hilfskräfte abhängig und würde ohne sie kollabieren.
Diese Tatsache sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie Ihre Entscheidung das Weihnachtsgeld
betreffend überdenken.
Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer baldigen Antwort