Wiederholungsklausur VWL 3 Wirtschaftspolitik vom 24.02.2011 der Uni Kassel
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ – Grundgesetz, Art.... continue reading »
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