Wir fordern Chancengleichheit für ao. UniversitätsprofessorInnen
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Das BMWFW hat eine UG-Novelle zur Begutachtung versendet, in der für die ao. UniversitätsprofessorInnen wieder bloß eine unzureichende Neuauflage von § 99(3)-Professuren vorgesehen ist. Wir fordern das BMWFW auf, von einer derart eklatanten und unsachlichen Missachtung der Qualifikationen von ao. UniversitätsprofessorInnen und deren für Österreichs Universitäten in Forschung, Lehre und Verwaltung erbrachten Leistungen Abstand zu nehmen und zusätzliche sachgerechte Maßnahmen zu deren Aufwertung vorzusehen.
Die von der UG-Novelle vorgesehene Schaffung neuer § 99(3)-Professuren ist zwar zu begrüßen, doch handelt es sich nur um eine "kann"-Bestimmung, deren praktische Bedeutung völlig ungewiss ist. Die erforderliche Umsetzung an den einzelnen Universitäten wird unterschiedlich sein und gleich Qualifizierte ungleich behandeln. Bisherige Erfahrungen lassen überdies erwarten, dass individuelle Leistungen und Qualifikationen hinter fachspezifische Probleme und fakultätspolitische Bedarfsüberlegungen zurücktreten. Einen solchen unproduktiven, für Wissenschaft und Lehre schädlichen inneruniversitären Verteilungskampf lehnen wir ab.
Wünschenswert wäre die Festlegung einer (nicht im Belieben der Universitäten stehenden) deutlich höheren Mindestanzahl von neuen § 99(3)-Professuren, sodass in absehbarer Zeit den meisten ao. ProfessorInnen der Wechsel in die ProfessorInnenkurie ermöglicht wird.
Da angesichts der allerorts zu beachtenden Sparzwänge dieses Konzept derzeit aber wenig Chancen auf Realisierung hat, sind (neben der in der Novelle vorgesehenen Schaffung neuer § 99(3)-Professuren) zusätzliche Maßnahmen erforderlich: Eine Aufwertung der ao. ProfessorInnen setzt nicht zwangsläufig neue Stellen voraus und kann sich auch nur auf die organisationsrechtliche Stellung beziehen. Eine Veränderung der dienstrechtlichen Position ist dabei nicht notwendig (und in manchen Fällen vielleicht sogar unerwünscht). Die ao. ProfessorInnen haben ohnehin bereits eine kompetitiv erlangte Beamtenstelle inne, deren Erhalt einer mehrmaligen Qualifikationsprüfung durch in- und ausländische GutachterInnen (für das "provisorische" und das "definitive" Dienstverhältnis) bedurfte und deren Umwandlung zu einer "Dozentenstelle" erst nach der (zwingend erforderlichen) Habilitation erfolgte. In der Regel haben die ao. ProfessorInnen also bereits vier Mal ihre Qualifikation unter Beweis gestellt. Sie scheuen auch einen fairen Wettbewerb nicht, dem sie im alltäglichen Wissenschaftsbetrieb systemimmanent unterliegen.
Gerade deshalb fordern wir als die einfachste, unbürokratische und vor allem kostenneutrale Lösung (zusätzlich zur Schaffung neuer Professuren) die generelle organisationsrechtliche Überstellung der ao. ProfessorInnen in die ProfessorInnenkurie, wenngleich auch andere (zB auf individueller Evaluierung beruhende) Modelle denkbar sind.
Eine Aufwertung der ao. ProfessorInnen hätte jedenfalls zahlreiche positive Effekte auf Österreichs Universitäten: Steigerung der Anzahl jener Professuren, die international der Ermittlung von Betreuungsrelationen zugrunde gelegt werden, daher Verbesserung des Rankings österreichischer Universitäten; Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit infolge des höheren Frauenanteils unter den ao. ProfessorInnen; Anstieg der MitarbeiterInnenmotivation, weil im Rahmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse eine zusätzliche "Karrierestufe" eingebaut würde.
Wir appellieren an alle maßgeblichen EntscheidungsträgerInnen, bei der Gesetzgebung die Anliegen der ao. ProfessorInnen, die wesentlichen Anteil insbesondere an den Forschungs- und Lehrleistungen der österreichischen Universitäten haben, in geeigneter und sachlich zu rechtfertigender Weise zu berücksichtigen.
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