Wir fordern die Hochschule auf, bei zukünftigen Ausschreibungsverfahren zum Strombezug folgende umweltschonende Kriterien zu stellen:
1. Der zu liefernde Strom stammt nachweislich vollständig, d.h. zu 100%, aus regenerativen Energieträgern (Wind, Sonne, Erdwärme, Wellen- und Gezeitenenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas oder Biogas).
2. Die Herkunft des Stroms ist für die Auftraggeberin durch eindeutig beschriebene, identifizierbare Quellen jederzeit nachvollziehbar.
3. RECS-Zertifikate bzw. Doppelvermarktung sind durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung ausgeschlossen.
Weiter fordern wir, für die Zeit bis zur nächstmöglichen Ausschreibung innerhalb des aktuellen Stromanbieters einen Tarifwechsel hin zum angebotenen Ökostromtarif zu vollziehen.