Zusatz zum AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Sign Now
petition image
Der Bundestag möge beschießen den ³§ ) im AÜG dahingehend zu ändern § 9 Unwirksamkeit Unwirksam sind: 1. Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 erforderliche Erlaubnis hat, 2. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen; ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen, soweit er nicht die schlechterstellung des LAN gegenüber der Stammbelegschaft des Entleihbetriebs zur Folge hat im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren; eine abweichende tarifliche Regelung gilt nicht für Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit dem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes bildet, ausgeschieden sind, 2a. Vereinbarungen, die den Zugang des Leiharbeitnehmers zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen des Entleihers entgegen § 13b beschränken, 3. Vereinbarungen, die dem Entleiher untersagen, den Leiharbeitnehmer zu einem Zeitpunkt einzustellen, in dem dessen Arbeitsverhältnis zum Verleiher nicht mehr besteht; dies schließt die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung zwischen Verleiher und Entleiher für die nach vorangegangenem Verleih oder mittels vorangegangenem Verleih erfolgte Vermittlung nicht aus, 4. Vereinbarungen, die dem Leiharbeitnehmer untersagen, mit dem Entleiher zu einem Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nicht mehr besteht, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, 5. Vereinbarungen, nach denen der Leiharbeitnehmer eine Vermittlungsvergütung an den Verleiher zu zahlen hat.
Sign The Petition
OR

If you already have an account please sign in, otherwise register an account for free then sign the petition filling the fields below.
Email and password will be your account data, you will be able to sign other petitions after logging in.

Privacy in the search engines? You can use a nickname:

Attention, the email address you supply must be valid in order to validate the signature, otherwise it will be deleted.

I confirm registration and I agree to Usage and Limitations of Services
I confirm that I have read the Privacy Policy
I agree to the Personal Data Processing
Shoutbox
Sign The Petition
OR

If you already have an account please sign in

I confirm registration and I agree to Usage and Limitations of Services
I confirm that I have read the Privacy Policy
I agree to the Personal Data Processing
Goal
2 signatures
Goal: 1,000,000
Latest Signatures
9 June 2012
2. Wolfgang Gerhardt | Ich unterschreibe diese Petition
4 November 2011
browse all the signatures »
Information
In: -
Petition target:
Tags
No tags
Embed Codes
direct link
link for html
link for forum without title
link for forum with title
728×90
468×60
336×280
125×125