Zusatz zum AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Der Bundestag möge beschießen den ³§ ) im AÜG dahingehend zu ändern § 9 Unwirksamkeit Unwirksam sind: 1. Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeit... continue reading »
"Ich unterschreibe diese Petition"