Bildungsgeld

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Bundesrepublik Deutschland ein allgemeines Bildungsgeld eingeführt wird. Dieses Bildungsgeld steht jedem bedürftigen Mitbürger, jeglichen Alters und jeglicher kulturellen Herkunft zur Verfügung. Der Betrag sollte mindestens 600 Euro pro Person pro Jahr betragen. Es wird auf Antrag ausgezahlt, bei individueller Härtefallregelung. Das Bildungsgeld soll zusätzlich sein, und keine anderen Hilfen ersetzen. Es wird nicht als Einkommen angerechnet, da es zweckgebunden ist.

Begründung:

Die Situation der schulischen und beruflichen Bildung in Deutschland erscheint katastrophal. Anhaltender Mangel an Lehrkräften und nicht berücksichtigte Möglichkeiten der Bildung auf privater Ebene (z. B. bei ALG II) tragen ihren Teil dazu bei. Im Besonderen z. B. die fehlende Berücksichtigung von Lernmaterialien beim Regelsatz im ALG II. Aus meiner Sicht sollte es in Deutschland möglich gemacht werden, dass besonders unsere Kinder nicht unter diesen Auswirkungen zu leiden haben. Sie sind eines der höchsten Güter, die ein Staat haben kann und werden hier in Deutschland bestenfalls stiefmütterlich behandelt. Aber auch die Bildungssituation der Erwachsenen sollte nicht vergessen werden. Viele Menschen wären sehr gerne bereit, wenn sie es denn bezahlen könnten, sich entsprechend weiter zu bilden oder entsprechendes Material anzuschaffen. Deshalb denke ich, wäre es eine sinnvolle Ergänzung ein solches Bildungsgeld einzuführen mit dem eben eine altersentsprechende Bildung des oder der Betroffenen ergänzend sichergestellt werden soll. Es gibt in Deutschland bereits einige Möglichkeiten für Erwachsene per Antrag Weiterbildungen oder Zusatzausbildungen zu erhalten. Diesen Bereich soll das Bildungsgeld jedoch nicht beeinträchtigen. Sie sollen weiterhin bestehen. Das Bildungsgeld soll nur eine zusätzliche Möglichkeit für bedürftige Personen und Familien sein, ihren grundlegenden Bedarf an schulischer und kultureller Bildung etwas aufzubessern, und die Versorgung der Kinder bedürftiger Familien mit Lernmaterialien zu verbessern. Ich denke, dass hier der Staat noch einiges zu leisten hat und hiermit ein wenig tun kann. Eine Anrechnung dieser Leistung als Einkommen (bei ALG II, Sozialhilfe usw.) muss ausgeschlossen sein, da es zweckgebunden abgegeben wird. Der Bedürftigkeitsanspruch sollte sich nicht am Bezug von Transferleistungen wie ALG II oder Sozialhilfe orientieren, sondern am unpfändbaren Einkommen im Einzelfall gem. § 850c ZPO. Eine Chancengleichheit im Bereich Bildung muss es auch für arme Menschen wieder geben.
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