Barrierefreiheit für die Veranstaltungen des Allgemeinen Vorlesungswesens gewährleisten!
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das Allgemeine Vorlesungswesen an der Universität Hamburg hat mit öffentlichen Vortragsreihen seit seinem Bestehen dazu beigetragen, den BürgerInnen der Stadt Hamburg einen Einblick in Wissenschaft und Forschung zu verschaffen. Jedoch ist es einer ganzen Gruppe von Menschen zumeist verwehrt, den Vorträgen zu folgen, da sie schwerhörig, ertaubt oder gehörlos sind. Sie benötigen DometscherInnen für eine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und SchriftmittlerInnen, um die Vorträge verstehen zu können. (1) Selbst von Behinderung betroffene Studierende haben häufig Schwierigkeiten für diese Vorlesungen Unterstützung zu bekommen, da die Veranstaltungen keine Pflichtveranstaltungen im Sinne ihrer Studienordnung sind. Somit können viele Personen nicht von den Vorlesungsreihen profitieren und sich weiterbilden.
Die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde, verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 24, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner tertiärer Bildung, (), Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. (2)
Wir fordern Sie hiermit auf, grundsätzlich unabhängig von etwaigen individuellen Nachteilsausgleichen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang von behinderten Menschen zur Universität Hamburg sicher stellen und es insbesondere allen Menschen ermöglichen, an den Veranstaltungen des Allgemeinen Vorlesungswesens teilzunehmen. Hierzu gehört auch die bedarfsgerechte Finanzierung von entsprechenden Hilfen wie Dolmetschdiensten und SchriftmittlerInnen. Wir bitten Sie darum, lassen Sie den Empfehlungen Eine Hochschule für Alle der Hochschulrektorenkonferenz Taten folgen, setzen Sie sich für die Barrierefreiheit ein, und erhöhen Sie damit die Attraktivität der Veranstaltungen des Allgemeinen Vorlesungswesens auch für behinderte Menschen.
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1 Welche Assistenzform benötigt wird, hängt vom jeweiligen kulturellen Hintergrund ab: Lautsprachlich sozialisierte von Hörbehinderung betroffene Menschen benötigen Schriftmittlung, kulturell gehörlose Menschen Dolmetschung in Deutscher Gebärdensprache.
2 http://www.netzwerk-artikel-3.de/attachments/093_schattenuebersetzung-endgs.pdf
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