Kein Menschenrechtspreis für die AMS-Zwangsmaßnahme ErfA
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Wir fordern daher, dem Verein ErfA aufgrund dessen Verstrickung in die systematischen Menschenrechtsverletzungen des AMS den Menschenrechtspreis des Landes Steiermark abzuerkennen und stattdessen den Grazer Arbeitslosenverein AMSEL für dessen Kampf um die Achtung der Menschenrechte Arbeit suchender ArbeitnehmerInnen auszuzeichnen.
Begründung:
Neben durchaus sinnvollen Sozialprojekten, die auf Freiwilligkeit beruhen, führt Otmars Pfeifers Verein ErfA seit etwa 2008 auch AMS-Zwangsmaßnahmen durch, zu denen Arbeit suchende Menschen vom AMS durch Androhung menschenrechtswidriger AMS-Bezugssperren (= Entzug der Existenzgrundlage, da für diesen Fall auch kein Rechtsanspruch auf Sozialhilfe besteht) zugewiesen werden.
* ErfA war auch aktiv daran beteiligt, dass das AMS offenbar widerrechtlich einer zu ErfA unter Sperrdrohung zugewiesenen Frau den AMS-Bezug für 6 Wochen sperrte. Eine Beschwerde gegen die Sperre ist noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.
* Im Rahmen des von ErfA durchgeführten AMS-Zwangsprogramms Schritt für Schritt wurden die TeilnehmerInnen auch dazu genötigt, zweiwöchige Praktika zu machen. Originalton ErfA beim ersten Kurstag: Keiner verlässt den Raum, ohne dass unterschrieben wird, sonst gibt es Probleme mit dem AMS. Die Bezahlung ist eine privatrechtliche Förderung des AMS (DLU Deckung des Lebensunterhalts), zu der laut Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs nicht mit Androhung von Bezugsperren genötigt werden darf.
* Die in den Vorbereitungskursen aufgenötigten Transitarbeitsplätze werden lediglich nach der menschenrechtswidrigen Transitarbeitskräfteregelung des BAGS-KV entlohnt. Die Bezahlung im Niedriglohnbereich von ca. 1.100 Euro sieht weder eine Anrechnung der Vordienstzeiten noch der Qualifikationen vor. Dieser Lohn stellt keine angemessene oder gerechte Bezahlung dar und ermöglicht keinen ausreichenden Lebensstandard.
* Weiters beteiligt ErfA am AMS-Zwangsarbeitsprogramm Aktion Gemeinde. Dort wird offenbar zum Teil die Transitarbeitskräfteregelung des BAGS-KV dazu missbraucht, reguläre Bezahlung für Arbeit in Gemeinden zu umgehen selbst dann wenn es sich eindeutig um Personalüberlassung handelt und die Bezahlung des Beschäftigerbetriebs (Gemeinde) anzuwenden wäre.
* AMS-Zwangsmaßnahmen, gegen die sich mensch nicht unmittelbar rechtlich wehren kann, ohne von einer Bezugssperre bedroht zu werden, verstoßen prinzipiell gegen folgende im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) festgelegte Menschenrechte:
das Recht auf freie Berufswahl
das Recht auf einen gesetzlich garantierten Mindestlohn - Artikel 7.2
das Recht auf angemessenen Lebensunterhalt (durch Arbeit) - Artikel 7.4
das Recht auf Streik - Artikel 8.4
das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard - Artikel 11.1
das Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit - Artikel 12.1 (psychischer Druck durch den Zwang!)
Von Otmar Pfeifer bzw. von Verein ErfA ist uns kein öffentliches Engagement bekannt, das sich gegen die systematischen Menschenrechtsverletzungen durch das AMS richtet und sich für die Menschenrechte der Arbeit suchenden Menschen einsetzt. Die Verleihung des Menschenrechtspreises des Landes Steiermark an ErfA bzw. Otmar Pfeifer entbehrt daher leider jeder Grundlage!
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Mitglieder der Jury des Menschenrechtspreises des Landes Steiermark, Franz Voves als Landeshauptmann der Steiermark und Preisverleiher, Elke Edlinger als Vorschlageinbringerin und Sozialstad
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