Gegen die erhöhte Hundesteuer für "Gefährliche Hunde" in der Stadt Essen
Der § 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Essen besagt: 1. Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Abs. 2 ( Aufzählung der Rassen Pitbull, Staff. Bulklterrier, A... continue reading »